Im Rahmen von komplexen Bauprozessen, aber auch bei einfachen Bauleistungen kommt es immer wieder zu Mängeln. Diese Mängel führen in vielen Fällen zu Schäden, in deren Folge umfassende Sanierungen erforderlich werden. Aufgabe eines öffentlich bestellten Sachverständigen ist es diese Mängel und Schäden festzustellen und zu bewerten.
Eine fundierte Ausbildung und eine 30-jährige Berufserfahrung als Bauingenieur ermöglichen es mir, diese Bewertungen vorzunehmen.
Dabei ist es aber nicht nur Aufgabe eines Sachverständigen, die Mängel festzustellen, sondern Mängel im Vorfeld zu verhindern und –wenn diese aufgetreten sind- bei der Sanierung umfassend zu beraten.
Zu meinem Aufgabenfeld gehört neben der Erstellung von Gutachten auch die Beratung- beginnend mit dem Kauf einer Immobilie.
Neben dieser Beratung erstelle ich:
- Gutachten im Rahmen einer privaten Beauftragung - auch hier gilt für mich: ich arbeite neutral.
- Gutachten im Rahmen von Schiedsgerichtsvereinbarungen.
- Gutachten im Rahmen der gerichtlichen Beauftragung.
Schadensbeispiele aus der Gutachterpraxis
Fenstereinbau
Beispiel 1
Eine allgemein anerkannte Regel der Technik ist es, Fenster so einzubauen, dass die Schlagregendichtigkeit gewährleistet ist. Nachfolgend habe ich ein Beispiel -nach Ausbau der Fensterbank -ausgewählt. Hier wurde offensichtlich gepfuscht. Silikon und Bauschaum können keine Schlagregendichtheit gewährleisten. Einer Kommentierung bedarf es hier nicht.
Abbildung 1: Silikon und Bauschaum
Beispiel 2
Unter Natursteinfensterbänken ist eine Abdichtung zwingend erforderlich, um Schäden - wie nachfolgend zu erkennen - zu vermeiden.
Abbildung 2: Unterlaufen einer Natursteinfensterbank – deutlich sind Verfärbungen sichtbar
Statische Grundregeln
Im Rahmen der Erweiterung eines Wohnbungalows wurde auf Grund einer Flächenerweiterung auch ein neues Dach erforderlich. Die Lastabtragung aus dem neuen Dachstuhl erfolgte dabei über Holzstiele auf die einfache alte Holzschalung. Beim Auftreten hoher Schneelasten wäre es hier zur Katastrophe gekommen.
Abbildung 3: Die Last aus der neuen Stütze wird nur von der Holzschalung aufgenommen.
Korrosionsschutz
Das Nichtbeachten einfachster konstruktiver Grundregeln und die Unterschätzung der Aggressivität der Luft (Industrieatmosphäre) in einer Halle haben zu den nachfolgenden Schäden geführt.
Abbildung 4: Die Löcher in den Wandprofilen waren nicht als architektonisches Zierelement geplant, sondern sind die Folge der Luftbelastung in der Halle, die bei der Auswahl des Korrosionsschutzsystems nicht beachtet wurde.
Abbildung 5: Zustand des Dachfirstes nach Abnahme des Deckblechs
Bauphysik
Eine mangelhafte Ausführung der Luftdichtigkeitsschicht führte im Bereich eines Schwimmbades zu einer erhöhten konvektiven Wärmeströmung und im Endergebnis zu einem Befall der Holzkonstruktion des Dachstuhls durch einen Schwamm.
Abbildung 6: Schwammbefall Attika